Was besagt die Ökodesign Richtlinie bei Infrarotheizungen?
Aktuelle Rechtslage seit 1. Juli 2025
Für elektrische Einzelraumheizgeräte und separate zugehörige Regelungen gilt seit dem 1. Juli 2025 die Verordnung (EU) 2024/1103. Sie hat die Verordnung (EU) 2015/1188 ersetzt.
Was bedeutet das für Granotech Natursteinheizungen?
Die von Granotech angebotenen Naturstein-Infrarotheizungen sind ortsfeste elektrische Einzelraumheizgeräte und werden ohne integrierten Raumtemperaturregler angeboten. Um die verbindlichen Ökodesign-Anforderungen zu erfüllen, müssen sie mit einem geeigneten separaten Raumtemperaturregler betrieben werden.
Die Verordnung enthält außerdem Informationsanforderungen für Heizgeräte und separate Regler. Die konkreten Regelungsfunktionen werden dabei mit vorgegebenen Funktionscodes bezeichnet. Wir aktualisieren die Zuordnung der geeigneten Thermostate derzeit anhand der aktuellen Herstellerunterlagen.
Wo finden Sie die aktuellen Produktinformationen?
Den jeweils aktuellen Hinweis finden Sie auf den Produktseiten unserer Heizelemente im Reiter Ökodesign. Die Montage- und Bedienungsanleitungen stehen zusätzlich in unserem Downloadbereich zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die Bedienungsanleitung des verwendeten Raumtemperaturreglers.
Stand: August 2026.
Amtliche Grundlage: Verordnung (EU) 2024/1103 bei EUR-Lex.






